Band 56: Eintrag vom  10. Juni 1872 (Nr. 523)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2/ Lichterkosten

Nach Kenntnißnahme der Äußerung des Hafenmeisters über eine Lichterkosten-Rechnung der Firma Breuer & Hoffstadt wird die Hälfte der üblichen Lichterkosten von 850 Thar. zurückvergütet.

a. u. s.