Die Versammlung beschließt, den noch nach Fuß und Talerwährung berechneten Tarife für Erhebung des Marktplatzgeldes auf Wochemärkten nach den neueren Bestimmungen wie folgt zu modificiren:
Es wird während eines Markttages gezahlt: 1. für einen Korb oder Bündel bei zwei zehntel Quadrat ≠ Raum Meter Reichspfennige. Quadratmeter Raum vier Pfennige- 2/10 - 4 2. für eine Kiepe von vier zehntel Quadratmeter Raum acht Pfennige - - - - - - 4/10 - 8 3. für einen Schubkarren von fünf zehntel Quadratmeter Raum zehn Pfennige - 5/10 - 10 4. für einen Schubkarren mit Fischen und Fisch zum Aufschneiden von acht zehntel Quadratmeter Raum sechszehn Pfennige - - 8/10 - 16 5. für einen Kübel mit Fischen von vierzehntel Quadratmeter Raum acht Pfennige - 4/10 - 8 6. für einen Tisch oder Kram nach Verhältniß des Raumes für ein zehntel Quadtratmeter zwei Pfennige - - - - - - - - - 1/10 - 2 7. für ein Paar Säcke mit Sand von zwei zehntel Quadratmeter Raum vier Pfennige - - - - - - - - 2/10 - 4.