Bauten von Kaumanns.
Die Genehmigung zur Verlängerung der Werkstätte
auf dem Lohhofe der Firma Kaumanns wird
unter der Bedingung ertheilt, daß die Firma
[Nächste Seite] eine einmalige Gebühr von 150 Mark zahlt, jedoch unter Vorbehalt des Einverständnisses der
Mühlenbesitzer.