Band 58: Eintrag vom  5. August 1878 (Nr. 1501)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Marktstandgeld.

Um Mißbräuchen vorzubeugen wird beschlossen, die Bestimmung wonach hiesige Einwohner die Stände auf den Jahrmärkten frei haben, für die Folge aufzuheben