Band 58: Eintrag vom  05. August 1878 (Nr. 1500 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Communalsteuererlaß.

Von zwei Reklamationen um Communalsteuerermäßigung wurde die des Güterexpeditionsgehülfen Küffers als unbegründet zurückgewiesen, hingegen die des Zugführers in der Weise berücksichtigt, daß Reklamant um eine Stufe beziehungsweise von 45 auf 30 Mark ermäßigt werde.