Band 58: Eintrag vom  03. Februar 1879 (Nr. 1657 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Schiffsbewachungskosten.

Nach einem Vertrage vom 25. Mai 1844 seitens der Stadt mit dem Hauptsteueramte hierselbst, ist Erstere verpflichtet, für die Bewachungskosten für die im Freihafen zur Ausladung kommenden Schiffe aufzukommen. Es lag auch jetzt eine Rechnung über Bewachung eines Schiffes vor. Die Versammlung ersucht den Vorsitzenden, von den Empfängern der Ladung die betreffenden Kosten einzuziehen zu lassen.