Versammlung spricht sich nach reiflicher Berathung dahin aus, daß von dem Erlaß einer diesbezüglichen Polizeiverordnung Abstand genommen werden möge, weil die bisherige Art und Weise des Viehtreibens durch die Stadt noch zu keinem Unglück Veranlassung gegeben habe, wohingegen aber zu gewärtigen wäre, daß bei der in der Polizeiverordnung vorgesehenen Koppelung des Viehes, welche dem Weidvieh ganz ungewohnt sei, durch Widerspenstigkeit und Wildwerden der Thiere große Mißlichkeiten herbeigeführt werden würden.