Der Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntniß von dem jährlichen Betrage der den städtischen Gebäuden auferlegten Gebäudesteuer. Gegen die Höhe der Veranlagung einzelner dieser Gebäude beschließt Versammlung zu reklamiren. Bei zweiner wird Steuerfreiheit beantragt. Der Stadtverordnete Melchers enthält sich bei dieser Position der Abstimmung.