Band 58: Eintrag vom  05. Januar 1874 (Nr. 21 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Communalsteuer-Erstattung.

Der Vorsitzende machte der Versammlung Mittheilung von einer Entscheidung des Königlichen Obertribunals, wonach die Heranziehung der Beamten zu den Communalsteuern nicht, wie bisheran geschehen so stattzufinden habe, daß das ganze Gehalt eingeschätzt und von dem dafür festgesetzten Steuersatze die Hälfte zu bezahlen sei, sondern daß nur die Hälfte des Diensteinkommens einzuschätzen und davon die Communalsteuer zu entrichten sei und stellt den Antrag, die von den Beamten pro 1873 gezahlten Beträge in Abgang zu stellen und die pro 71 und 72 von denselben gezahlten Mehrbeträge zu erstatten, was die Versammlung genehmigt.