Auf den Antrag von Kreuseler, ihn für die in diesem Winter für Fortschaffen des Eises gehabten Mehrausgaben eine Entschädigung zu gewähren, beschließt die Versammlung, ihm eine solche von 20 Thaler resp. 60 Mark zu gewähren, jedoch soll dieselbe erst am 15. dieses Monats. gezahlt werden.