Auf ein Gesuch der Fohlenweide-Commission, ihr außer den ihr bis 11. November 1874 verpachteten 50 Morgen noch etwa weitere 18 Morgen zu verpachten, beschließt die Versammlung auf Vorschlag der Eigenthums-Commission nicht einzugehen, da sie die 50 Morgen als für die Fohlenweide genügend erachtet, erklärt sich aber damit einverstanden, ihr die betreffenden 50 Morgen auf drei weitere Jahre von 11. November 1874 bis 11. November 1877 zum Preise von 600 Thalern pro Jahr unter der Bedingung zu verpachten, daß das questierte Terrain nach Ablauf der betreffenden Zeit unter Bürgschaft dreier Mitglieder der Fohlenweide-Commission, wieder als Wiese an die Stadt zurückgegeben werde; für den Fall aber, daß vorerwähnte Offerte nicht acceptirt wird, soll mit dem 11. November dieses Jahres das qu. Terrain an die Stadt zurückgegeben werden.