Der Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntniß von einem Schreiben des Comités für Errichtung eines Krieger-Denkmals , worin dasselbe auf Grund einer Erklärung des Düsseldorfer Kunstvereines dahingehend, daß derselbe bereit sei, ein Drittel der Kosten bis 2000 Thaler zu zahlen, die Stadtverordneten-Versammlung ersucht, zu beschließen, ebenfalls ein Drittel der Kosten im Betrage von 2000 Thaler jederzeit dem Kunstverein zur Disposition zu stellen. Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligt hierauf im Anschluße an den Beschluß vom 4. October couran, ein Drittel der erforderlichen Kosten bis zum Betrage von 2000 Thalern,
[Nächste Seite] welche auf Verlangen des Kunstvereins jederzeit zur Disposition gestellt werden können. Dieselbe spricht aber gleichzeitig den Wunsch aus, daß vor der Ausführung die einggangenen Entwürfe zur Einsicht vorgelegt werden.