Band 59: Eintrag vom  26. Januar 1883 (Nr. 1040)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8) Dem SchiffscapitainDecker wird die fernere Benutzung des Landungsplatzes bis zum 1. April 1884 gegen Zahlung einer Vergütung von 100 Mark für das verflossene Jahr, von 200 Mark für die fünf nächsten Quartale gestattet & der Vorsitzende beauftragt, die nähern Bestimmungen festzusetzen.