2. Verding der Armen- und Hospital-Bedürfnisse
pro 1884.
Die Versammlung genehmigt den Verding der Armenund Hospital-Bedürfnisse pro 1884 nach den Vorschlägen
der Armen- und Hospital-Deputation, mit der Maaßgabe, daß die Lieferungszeit auf ein und ein
viertel Jahr ausgedehnt wird.