Der Vorsitzende führt der in der I. Abtheilung neu gewählten Stadtverordneten Hofstadt und in sein Amt ein und verpflichtet denselben durch Handschlag an Eidesstatt, gleichzeitig verweist er die wiedergewählten Stadtverordneten Linden, Thywissen, Jaegers und Meuter auf ihre frühere Einführung.