Stadtverordneten-Versammlung genehmigt einen Vergleich mit Herrn Franz Dunbier in der Prozeßangelegenheit wegen verweigerter Bauerlaubniss dahin, daß
[Nächste Seite]deieStadt demselben eine einmalige Entschädigung von 3000 Mark schreibe dreitausend Mark nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klage an bezahlt und die sämmtlichen Prozeßkosten trägt.