Band 59: Eintrag vom  4. Oktober 1880 (Nr. 483)

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Transkription

 

Zusatz zu No 5 der Tagesordnung.

Außerdem verliest der Vorsitzende ein Schreiben des Königlichen Eisenbahnbetriebs-Amtes zu Aachen, worin dasselbe sich bereit erklärt, die Legung der Wasserröhren unter den Eisenbahngeleisen zu gestatten, wenn die Stadt die Garantie übernehmen wolle, für jeglichen Schaden aufzukommen. Die Versammlung autorisirt den Vorsitzenden Namens der Stadt Neuss dem Eisenbahnbetriebs-Amte gegenüber die gewünschte Erklärung abzugeben, wenn andere Städte ähnliche Erklärungen ebenfalls abgegeben hätten.