Band 59: Eintrag vom  18. Oktober 1880 (Nr. 484)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1.) Emission von Stadt-Anleihe-Scheinen

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt zum zweiten der Abtragung seither von der Stadt angeliehener Capitalien, sowie zur Deckung der Kosten des Wasserwerks, der Erftcanal- Erweiterung und Vertiefung und der Zweigbahn auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 800,000 Mark auszustellen und hierzu die allerhöchste Genehmigung nachzusuchen. Diese Anleihescheine sollen in Stücken von 2000, 1000 und 500 Mark und zwar 200 Stück à 2000 Mark, 200 Stück à 1000 Mark; 400 Stück à 500 Mark ausgefertigt mit 4 % jährlichs verzinst und vom 1. Januar 1882 ab mit wenigstens 1 1/2 % des Capitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, sowie der

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der etwaigen Ueberschüsse des Wasserwerks, des Erftcanals und der Zweigbahn und zwar in den Jahren 1882 bis spätestens 1914 einschließlich, durch Verloosung oder Ankauf getilgt werden. Die Zinsen sollen in halbjährlichen Raten am 2ten Januar und 1ten Juli eines jeden Jahres erfallen. Die jährlichs zu amortisirenden Anleihescheine sollen, wenn der erforderliche Betrag nicht durch Ankauf beschafft werden kann, jährlichst im Monate Mai ausgeloost und unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich durch den deutschen Reichsund Preußischen Staats-Anzeiger und das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 6, 3, 2 und 1 Monat vor dem Zahlungstermine bekannt gemacht werden. Ferner genehmigt die Versammlung den vorgelegten Entwurf des Wortlautes der auszustellenden Schuldverschreibungen, sowie der Zinsscheine und Anweisungen.