Band 50: Eintrag vom  16. März 1854 (Nr. 112)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender legt dem Gemeinderathe eine Mittheilung der Königlichen Direction der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn vom 17. Februar courant mit einem Kosten-Anschlage über die Ausführung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe bis zum Erft-Canale, vor.

Nach diesem Projecte würden die Kosten der Ausführung ausschließlich des Grund und Bodens 44000 Thl betragen, welche Summe, da die Direction dieselbe nicht disponibel stellen kann, für Rechnung der Stadt zu beschaffen sei, indem die in dem Gemeinderathsbeschlusse vom 26. Mai 1852 gestellten Anerbietungen von der höhern Behörde nicht als ausreichend erkannt worden, außerdem auch eine gänzliche Verzichtleistung der Stadt auf die Erhebung einer CanalAbgabe

[Nächste Seite] Abgabe von den nach und von der Zweigbahn transportirten Steinkohlen und sonstigen Gütern für nöthig erachtet werde.

Dem vorliegenden Plan gemäß, würde die Zweigbahn bis in den Zollhof geführt, an derselben mehrere kostspielige Drehscheiben und theilweise doppelte Betriebsstränge vom Zollhofe der Erft entlang bis gegen den sogenannten Pfannenschuppen angelegt werden.

Gemeinderath ist der Meinung, daß es der Ausführung eines so ausgedehnten kostspieligen Unternehmens nicht bedürfe, und beschließt daher vor näherer Erörterung der gestellten Bedingungen, vorerst unter Zuziehung der betr. Commission einen technischen Anschlag über eine Schienen-Verbindung vom Bahnhofe bis zum Erft-Canale aufnehmen zu lassen, wie solche am wenigsten kostspielig, aber dennoch für das Bedürfniß ausreichend wäre.

actum ut supra