Band 59: Eintrag vom  1. August 1881 (Nr. 726)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Ausgang nach dem Walle.

Der Wittwe Heinrich Josef Lampmann wird gestattet auf Widerruf und gegen Zahlung einer jährlichen Recognitionsgebühr von 50 Pfg an ihrem Wohnhause auf dem Viehmarkte einen Ausgang nach dem Walle anzubringen.