Band 59: Eintrag vom  15. Mai 1882 (Nr. 929)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Rinnstein-Anlagen.

Es wird beschlossen, nur denjenigen Hausbesitzern, welche vor dem 1. April 1884 ein vorschriftsmäßiges Trottoir anbringen, den Rinnstein auf städtische Kosten zu legen.