Band 60: Eintrag vom  23. Mai 1892 (Nr. 1070)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) Im Falle der Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke im privaten Besitze befindliche Grundstücke rechtzeitig erwer- ben muß, kommt die Stadt Neuss für einen höheren Er- werbspreis wie 6000 Mark pro Hectar dem Rheinstrom- fiscus gegenüber auf. An dieses Angebot hält sich die Stadtgemeinde Neuss bis Ende des Jahres 1894 gebunden, wenn bis dahin die Hafen- erweiterungs-Arbeiten Seitens der Rheinstrombau- verwaltung in Angriff genommen sind.