b.) Im Falle der Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke im privaten Besitze befindliche Grundstücke rechtzeitig erwer- ben muß, kommt die Stadt Neuss für einen höheren Er- werbspreis wie 6000 Mark pro Hectar dem Rheinstrom- fiscus gegenüber auf. An dieses Angebot hält sich die Stadtgemeinde Neuss bis Ende des Jahres 1894 gebunden, wenn bis dahin die Hafen- erweiterungs-Arbeiten Seitens der Rheinstrombau- verwaltung in Angriff genommen sind.