Kosten der Reparatur des evangelischen Pfarrhauses.
Die Versammlung genehmigt die Auszahlung des Antheils der der Stadt
Neuss an den Reparaturkosten des evangelischen Pfarrhauses im
Betrage von 111 Th. 21 Sgr.. 9 Pfge.
(8. Mai 1871) "Pfarrhauses hierselbst, sich dahin ausgesprochen hat, daß er sich von
der
Einlegung des Kassations-Recurses Erfolg verspreche. Stadtrath sprach sich "