Kosten der Reparatur des evangelischen Pfarrhauses.
Die Versammlung genehmigt die Auszahlung des Antheils der der Stadt
Neuss an den Reparaturkosten des evangelischen Pfarrhauses im
Betrage von 111 Th. 21 Sgr.. 9 Pfge.
1855, suche nach einem geeigneten Haus oder Bauplatz; an der Promenade, Alleestraße
[siehe Alleestraße], 1859 geplant; Anteil d. Stadt an Reparaturkosten, 1873;
(8. Mai 1871) "Pfarrhauses hierselbst, sich dahin ausgesprochen hat, daß er sich von
der
Einlegung des Kassations-Recurses Erfolg verspreche. Stadtrath sprach sich "