1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
[Nächste Seite]daß in denjenigen Straßen, in welchen kein Hauptrohr der Wasserleitung vorhanden ist, ein solches aber nach- träglich gelegt wird, die Anschlüsse zu den vorhandenen Häusern bis zum Haupthahn für Rechnung des Wasser- werks hergestellt werden, sofern der Anschluß inner- halb vier Wochen nach Fertigstellung der Hauptrohr- leitung nachgesucht wird;