Band 60: Eintrag vom  16. Oktober 1894 (Nr. 1520)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt,

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daß in denjenigen Straßen, in welchen kein Hauptrohr der Wasserleitung vorhanden ist, ein solches aber nach- träglich gelegt wird, die Anschlüsse zu den vorhandenen Häusern bis zum Haupthahn für Rechnung des Wasser- werks hergestellt werden, sofern der Anschluß inner- halb vier Wochen nach Fertigstellung der Hauptrohr- leitung nachgesucht wird;