In Abänderung des Beschlusses vom 16. Januar cr. wird beschlossen, an Stelle einer Rente für die Unter- haltung des Pflasters über den Rohrgräben der Wasserleitung den von dem Herrn Landes-Director berechneten einmaligen Beitrag von 9237,88 Mark zu leisten. Dieser Beitrag soll aus dem Erneuerungsfond des Wasserwerkes genommen werden. Im Uebrigen werden die von dem Herrn Landes- Director aufgestellten Rentenberechnungen als richtig anerkannt und wird der Vorsitzende ermächtigt, den Uebernahmevertrag abzuschließen.