St.-V.-V. erklärt sich damit einverstanden, daß für die im hiesigen fiskalischen Gefängniß unterzubringenden Ortspolizeigefangenen in den Monaten April bis Sep- tember ein Pauschalsatz von 0,95 Mark, in den Monaten October bis März ein Pauschalsatz von 1,10 Mark pro Kopf
[Nächste Seite]und Tag an den Fiskus gezahlt wird. Ferner gibt die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zustimmung zu einer auf Grund periodisch vorzunehmender Revision erfolgenden anderweiten Festsetzung vorstehender Haftkostensätze.