Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1895 (Nr. 1820)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Haftkosten der Ortspolizeigefangenen.

St.-V.-V. erklärt sich damit einverstanden, daß für die im hiesigen fiskalischen Gefängniß unterzubringenden Ortspolizeigefangenen in den Monaten April bis Sep- tember ein Pauschalsatz von 0,95 Mark, in den Monaten October bis März ein Pauschalsatz von 1,10 Mark pro Kopf

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und Tag an den Fiskus gezahlt wird. Ferner gibt die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zustimmung zu einer auf Grund periodisch vorzunehmender Revision erfolgenden anderweiten Festsetzung vorstehender Haftkostensätze.