Band 38: Eintrag vom  15. April 1795 (Nr. 706)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beschluß vom Volcks- verwalter die Gefangene anzu- geben ,

Hiesiger Verwalter ließe zum Magistrat gelangen einen von dem Volkver[tretter]walter erlaßenen Beschluß, vermög welchem man diejenige hat aufschreiben müßen, die

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wegen Schwachsinnigkeit in hiesigen K[l]öster bewahrlich aufbehalten werden, auch diejenige, welche sich für ihr Leben lang in die Kost daselbst veraccordirt haben, fort welche man in dem Stadtgefängniß sitzen hat. Worab ein ordentliches Ver- zeichniß vorerwehntem Verwalter den 16ten dieses zugestelt worden ,