Bezüglich des dem Herrn Julius Koenemann
[Nächste Seite]wegen des Verkaufs von Grundflächen am Hafen gemachten Anerbietens wird in Ergänzung und beziehungsweise Ab- änderung des Beschlusses vom 12. November 1895 Folgen- des beschlossen: 1. Die Bedingung wegen Verlängerung der Krahnen- bühne (Punkt 5 des früheren Beschlusses) soll fortfallen.