3. Den Verzicht der Firma Gebrüder Koenemann auf ihr Pachtrecht bezüglich der zu verkaufenden Grund- fläche, ohne daß die Stadt irgend eine Entschädigung
[Nächste Seite]zahlt, hat Erwerber beizuschaffen. Das Pachtverhältniß bezüglich der an die Gebrüder Koenemann noch ver- pachteten Restfläche sowie bezüglich der Krahnenbühne bleibt mit der Maßgabe bestehen, daß der Pachtpreis für die Krahnenbühne wie bisher mit 1400 Mark pro Jahr weiterberechnet wird, während der Pachtzins für den noch verbleibenden Lagerplatz sich auf den noch zu ermittelnden Betrag herabmindert, welcher im Vergleich zu dem bisherigen Gesammtpachtpreise von 350 Mark für den ganzen Lagerplatz der nach Ausscheidung der zu ver- kaufenden Parzelle verminderten Flächengröße entspricht. Die bedingungslose Einverständnißerklärung der Firma Gebrüder Koenemann mit dieser Mode- fication des Pachtvertrages hat Erwerber eben- falls beizubringen.