Stadtverordneten-Versammlung genehmigt das Gesuch des Friedrich Hess um Erlaubniß zur Errichtung eines Wohn- hauses auf dem Hammthorwall unter der Bedingung, daß Hess 150 Mark pro laufenden Meter an Straßenkos- ten hinterlegt, vorbehaltlich späterer definitiver Verrechnung, wobei der eventuell zu wenig gezahlte Betrag nachgezahlt, der zuviel bezahlte zurückgezahlt wird. Eine etwaige Aen- derung der Höhenlage um 25 cm ist von Hess zu dulden.