2. Erstattung von Lichter- und sonstigen Kosten an die Firma
N. Simons.
Die Firma N. Simons liquidirt an Lichterkosten 73,77 Mark.
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der genannten Firma die bezahlten Erftgebühren, falls sie
weniger betragen, als die entstandenen Kosten, zurückerstattet werden.