12.) Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft betr. 1.) Lichtrecht, 2.) Ladebühne.
Die Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft 1.) auf Ertheilung des Fensterrechtes (: art. 677, 678, 679 code civil:) 2. auf Genehmigung des Ueber- hängens einer Ladebühne erftseitig über städtisches Terrain an dem Lagerhause an der Hafenbahn werden genehmigt. Die Erlaubniß zur Anbrin- gung der Ladebühne wird nur widerruflich gegen eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich ertheilt. Durch die Ladebühne darf der Verkehr am Hafen und an der Hafenbahn nicht behindert werden.