Die Anlage eines weiteren Geleises an der Hafenbahn als Anschlußgeleise für das Lagerhaus wird nach dem vorge- legten Plane unter der Bedingung
[Nächste Seite]genehmigt, daß das Geleise Eigenthum der Stadt wird. Die Kosten der Weiche sollen später bei etwaiger Verlängerung des Geleises auf die hinterliegenden Adjacenten mit- vertheilt werden.