Der Firma Th. Flemming Söhne wird vor- behaltlich jederzeitigen Widerrufes gegen eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich die Erlaubniß zur Herstellung eines Durchganges unter der Windmühlengasse behufs Verbindung ihres Etablissements nach den vorgelegten Plänen unter der Be- dingung ertheilt, daß die Firma die Straße über dem herzustellenden Durch- gange unterhält.