Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderathe mit, daß der FuhrmannHubert Drossart in der Windmühlenstraße seinem Hinterbau gegenüber eine hölzerne Einfriedigung errichtet und eine Düngergrube mit einem Abzugs-Canale angelegt habe, ohne daß die an ihn gerichtete Aufforderung, diese Anlagen zu beseitigen, beachtet worden wäre, vielmehr habe Drossart zuletzt behauptet, das betr. Terrain sei sein Eingenthum. Gemeinderath bemerkte darauf, daß derselbe zunächst polizeilich zur Beseitigung der Einfriedigung pp anzuhalten sei, wornach es ihm dann in einem anzuhebenden Prozesse überlassen werden müsse, sein Eigenthumsrecht zu beweisen.
actum ut supra