Band 60: Eintrag vom  10. Mai 1898 (Nr. 2367)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) beschließt, daß wenn Wittwe Neidhöfer dem Abkommen binnen 14

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Tagen nicht beitritt, die darin getroffenen Abmachungen über das Kosten-Beitrags- verhältniß ihres Grundstückes zur Straße hinfällig sein sollen, unterwirft Frau Neid- hoefer in diesem Falle den Bestimmungen des Ortsstatuts vom 3. November 1877 und behält sich für die dementsprechende künftige Festsetzung der ortsstatutarischen Straßen- kosten die anderweite Ermittelung des auf das Neidhöfer'sche Baugrundstück entfallen- den Straßenbeitrages unter Anrechnung des vollen Werthes der von der Stadt zur Straße austauschweise hergegebenen Grundflächen, sowie die anderweite Taxirung der bei künf- tiger Einrückung in die Straßenflucht von Frau Neidhoefer an die Stadt, sowie umge- kehrt von der Stadt an Frau Neidhoefer abzutretenden Grundflächen vor, ermächtigt aber den Bürgermeister im Falle Frau Neidhoefer beitritt, ihr bezgl. der Sicherstellung der von ihr nach dem Abkom- men zu übernehmenden Verpflichtungen erleichterte Bedingungen zu gewähren,