5. Die Niederschlagung von Rückständen der Stadtcasse aus den Jahren 1880/1 und retro im Betrage von 168 Mark 88 Pfg und der Rückständigen Communalsteuer pro 1881/82 zum Betrage von Mark 459 Pf 28 wird genehmigt. Das Gesuch von Hch Thywissen um Erlaß eines Theiles der Communalsteuer pro 1881 zum Betrage von 78 Mark wird abgelehnt.