4.) In Abänderung des Beschlusses vom 2. Maerz 1891 wird beschlossen, mit dem ChemikerMünnich einen Vertrag abzuschließen über die Errichtung einer Nahrungsmittel- Untersuchungsstation für die Zeit vom 1. Mai 1891 bis 31. Maerz 1892 gegen eine fixe Remuneration von fünfhundert fünfzig Mark.