4. Ausführung des Reichsgesetzes betreffend dem
Verkehr mit Nahrungsmitteln.
Das Reichsgesetz verordnet die Einführung eines Untersuchungsamtes der Nahrungsmittel. - Die Versammlung
beschließt, vorher durch das Mitglied des Collegiums Herrn
Dr. Sels bei dem in Cöln bestehenden Amte Erkundigungen einziehen zu lassen.