Band 75: Eintrag vom  14. Januar 1930 (Nr. 1054)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einführung eines Stadtverordneten.

Der neugewählte Stadtverordnete Dominikus Heurich wird vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungrechtes vom 18. Juli 1919 eingeführt und

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verpflichtet.