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Der Vorsitzende widmete dem verstorbenen Reichspräsidenten folgenden Nachruf:
Der unerbittliche Tod hat eine Persönlichkeit hinweggerafft, die in der neuzeitlichen Geschichte Deutschlands eine bedeutsame Rolle gespielt hat. ReichspräsidentEbert ist am Samstag, den 28. Februar, vormittags, an den Folgen einer Operation, der er sich unterziehen mußte, gestorben. Man mag die politische und weltanschauliche Richtung des Hingeschiedenen verschieden beurteilen, den ehrlichen Sinn, von dem die Persönlichkeit Eberts in ihren Handlungen getragen war, muß auch der politische Gegner anerkennen.
Der rasche Tod des I. Präsidenten der deutschen Republik lenkt die Erinnerung in die tragischen Stunden zurück, wo unter der Wucht des für Deutschland unglücklichen Ausgangs des Weltkrieges alles zusammenbrach. Als damals alles drunter und drüber ging, wurde am 9. November 1918 Friedrich Ebert als Volksbeauftragter an die Spitze der Regierung berufen. Am 11. Februar 1919 wurde Friedrich Ebert mit 277 von 379 abgebenenen Stimmen zum Präsidenten des deutschen Reiches gewählt.
Der Gewählte nahm das Votum dankend entgegen und sagte:
"Ich gelobe, daß ich die Verfassung der deutschen Republik getreulich beachten und schützen werde. Ich will und werde als Beauftragter des ganzen deutschen Volkes han-
deln, nicht als Vormann einer einzigen Partei. Alle diese Forderungen stellen an mich schwerste Aufgaben und Pflichten. Mein Bestes will ich dafür einsetzen, ihnen zu genügen. Gemeinsam aber wollen wir unermüdlich arbeiten für das Glück und Wohlergehen des freien deutschen Volkes."
Die mit diesen schlichten Worten gegebenen Versprechungen hat der hingeschiedene Präsident seinerseits getreulich gehalten, er hat über den Parteien stehend, die Pflichten seines schweren Amtes auch bei den wiederholten tiefgehenden Erschütterungen der Staatsordnung erfüllt.
Wir alle, meine Herren, nehmen innigsten Anteil an dem schweren Verlust, der das ganze deutsche Volk betroffen hat. Der hohe Verstorbene hat in Aufopferung aller seiner Kräfte, durchdrungen von Liebe und Sorge zu seinem Volke treue Arbeit für unser geprüftes Vaterland geleistet.
Sein Andenken wird bei uns allen in Ehren bleiben. Die Versammlung hat der Gedächtnisrede stehend zugehört.
Bereits vor Eröffnung hatten die Kommunisten den Saal verlassen.
Die Erledigung der vorgesehenen Tagesordnung wird auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig auf den 5. März verlegt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Beigeordneter Thielemann in Erledigung eines früheren kommunistischen Antrages, alle Beamte und Angestellten des Wohnungsamtes wegen Pflichtwidrigkeit zu entlassen oder zu ersetzen, daß die genaue Untersuchung keinerlei Verfehlungen festgestellt habe.
Für den Antrag der Zentrumsfraktion: "Besprechung der Veröffentlichung über die Erhebung der Gewerbesteuer im Anschluss an eine Veröffentlichung der Verwaltung in den Zeitungen vom 3. April 1925" wird die Dringlichkeit anerkannt.
Weiter beschließt Stadtverordnetenversammlung die Errichtung einer Feldscheune und eines Wohnhausanbaues auf Gut Macherscheid und bewilligt die auf 20600 R.M veranschlagten Kosten, die aus der Grundstückskasse gedeckt werden sollen; die PächterinWitwe Koch soll die auf 13000 R.M veranschlagten Kosten des Wohnhausanbaues alljährlich mit 10 % verzinsen.
Der Fahrerhilfe Neuss wird an der Furtherstraße neben der bereits verpachteten 12 m breiten Baustelle ein weiterer Streifen von 3 m Breite unter den Bedingungen des Stadtversammlungs Beschlussesvom 27. Januar 1925 verpachtet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende bekannt, daß die Einwohnerzahl der Stadt Neuss nach dem amtlichen Ergebnis der Volkszählung 45082 beträgt.
a.) Gewerbesteuer - und Grundsteuernachtragsumlage für 1925. Im Nachtrag der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 10. März und13. Oktober 1925 beschließt Versammlung die Erhöhung folgender Steuern ab 1. Oktober 1925: 1) Gewerbeertragssteuer von 350 % auf 500 % voraussichtliches Mehraufkommen 50 000 M Gesamtjahresaufkommen 310 000 M. 2) die Zuschläge zur Grundvermögenssteuer von 150 % auf 170 % voraussichliches Mehraufkommen 25 000 M, Gesamtjahresaufkommen 450 000 M.
b) Einführung einer Wertzuwachssteuer-Ordnung. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einführung folgender Ordnung: (folgt Wortlaut) cfr. Sammelband Seite 170 - 194 Sodann beschließt Stadtverordneten - Versammlung folgenden Nachtrag II zur Vergnügungssteuer - Ordnung
für die Stadt Neuss vom 21. September 1923.
Auf Grund der §§ 12 und 13 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920, der Bestimmungen des Reichsratesvom 9. Juni 1921 und der hierzu ergangenen abändernden Bestimmungen des Reichsrates vom 21. Juni 1923 und 10. April 1924, der §§ 13, 15, 18 und 82 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 und der Novelle zu diesem Gesetz vom 26. August 1921, hat die StadtverordnetenVersammlung am 13. Oktober 1925 für die Stadtgemeinde Neuss zu der vorbezeichneten Ordnung folgenden Nachtrag II beschlossen: Die Steuersätze im Abschnitt III - Pauschsteuer (§13 Ziffer 1 bis 16) werden wie folgt erhöht: 1. die Steuer beträgt für: Tanzvergnügen 1,50 R. M für je 10 qm Veranstaltungsfläche. Für Tanzvergnügen, die länger als 2 Uhr nachts dauern, muß der doppelte Steuersatz gezahlt werden. Für Maskenbälle werden die doppelten Sätze erhoben.
2. Theatervorstellungen, Vorträge, Konzerte oder gewerbsmäßige musikalische Vorträge: a) in Lokalen bis 50 qm Flächenraum 4,50 R. M b) in " von 50 - 100 " " 9,- " c) in " " 100 - 150 " " 15,- " d) in " " 150 - 200 " " 22,50 " e) in " " 200 - 250 " " 30,- " f) in " " 250 - 300 " " 37,50 " g) für jede weiteren angefangenen 50 qm 7,50 R. M mehr. Für geschlossene Vereine und Gesellschaften werden die vorgenannten Sätze um 1/3 ermäßigt.
3. bis 4. bleiben bestehen, wie Nachtrag I vorsieht.
5. Deklamatorische Vorträge anderer Art, insbesondere Karnevalssitzungen, je nach der Größe des Lokals (wie bei 2a bis f) 10, 20, 30, 40, 60, 80 und für jede weiteren angefangenen 50 qm 20 Reichsmark mehr.
6. Preiskegeln, Preisschießen oder andere Preisziele, für einen Tag 20 R. M
wenn dieselben fortgesetzt werden, so beträgt die Steuer für den zweiten Spieltag 40 R. M " dritten " 60 " " " vierten " 80 " " . und so steigend um jedesmal 20 Reichsmark. Werden die genannten Veranstaltungen gewerbsmäßig betrieben, so gelangen die doppelten Steuersätze zur Erhebung.
7. Sogenannte Ankerfeste bis 12 Uhr nachts 20 R. M über 12 Uhr nachts 40 " "
8 bis 11 bleiben bestehen wie Nachtrag I vorsieht.
12. Betrieb eines Panoramas, Panoptikums, Wachsfigurenkabinetts, Museums, Vorstellungen von Gymnastikern, von Equilibristen, Ballet- und Seiltänzern, Taschenspielern, Zauberkünstlern, Bauchrednern, Gedankenlesern, Kraftmenschen und andern Darstellern, Schaustellungen von Merkwürdigkeiten (wie z. B. Zwerge, Riesendamen u. s.w.) je nach der Größe des Raumes (wie bei 2 a bis f) täglich 20, 25, 30, 35, 40, 50 und für jede weiteren angefangenen 50 qm 10 R. M mehr.
13. Halten einer Schießbude, täglich 20 R. M.
14. Halten einer Würfel- oder Spielbude, eines Glückrades oder ähnlicher Glücksspiele, Benutzung von Drehbrettern und die Veranstaltung von Ball-, Ring- und Plattenwerfen, je nach der Größe des Raumes (wie bei 2 a bis f) täglich 20, 25, 30, 35, 40, 50 und für jede weiteren angefangenen 50 qm 20 R. M mehr.
15. Benutzung von Handkegeln, Veranstaltung von Korkschießen, Drehbretter in Kuchenbuden und andere kleine Veranstaltungen unbedeutenden Umfanges 5 R. M; bei solchen größeren Umfanges wie bei N° 14.
16. Sonstige Veranstaltungen, öffentliche Aufzüge mit Musik -oder Tambourbegleitung, soweit nicht der Charakter der Veranstaltung die Annahme einer Vergnügung ausschließt, wenn daran teilnehmen: bis 200 Personen 10 R. M über 200 " 20 " ".
Für Maskenaufzüge werden die fünffachen Steuersätze erhoben. Die §§ 14 bis 22 behalten ihre bisherige Fassung. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Neuss, den Oktober 1925. der Oberbürgermeister In Vertretung:
Zu Beginn der Sitzung sprach der Vorsitzende den aus dem Stadtparlament ausgeschiedenen Herren Hilgers, Goertz, Römmer und Minten den Dank der Verwaltung für ihre Tätigkeit aus.
Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufnahme eines Wechseldarlehns in Höhe von 100 000 R. M für Hochwasserschäden bei der Landesbank der Rheinprovinz auf 1 Jahr zu 1/2 % Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont einverstanden. Dieses Einverständnis gilt auch für alle weiteren Darlehen, welche die Landesbank für Hochwasserschäden zur Verfügung stellen wird.
Abschätzung der Wasserschäden. Sie ist damit einverstanden, daß von der Landesbank ein langfristiger Wechselkredit für Hochwasserschäden in Anspruch genommen wird und beschließt Bereitstellung der für die Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten.
Es sollen geeignete Schritte unternommen werden, daß von den zuständigen Stellen alle Maßnahmen zur Verstärkung und Vervollständigung der Schutz- und Deichanlagen ergriffen werden.
≠ und der Bilanz. Der Verwaltung und den beteiligten Beamten wird Entlastung erteilt.
≠ 3 a. Getränkesteuer. Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Gemeinde - Getränkesteuer nach der Getränkesteuer - Ordnung für die Stadtgemeinde Neuss vom 28. 9.1923 für das Rechnungsjahr 1926 weiter zu erheben mit der Maßgabe, daß der Prozentsatz der zu erhebenden Getränkesteuer von 23 % auf 21/2 % herabgesetzt wird. Der Minderertrag wird durch den Mehrertrag aus den Ersparnissen der Kommissionsberatungen von rd. 40 000M gedeckt. gez. Müllejans
F 4. Bürgschaftsübernahme. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der folgenden selbstschuldnerischen Bürgschaften.
≠ Stadtverordnetenversammlung bewilligt zur der elektrischen Leitung im städt. Hause Friedrichstraße 2 einen Kredit von 400 R. M aus dem
Professor Wickopvon der technischen Hochschule in Hannover entwickelt in mehrstündigem Vortrage an Hand von Lichtbildern seine Ideen und Vorschläge für die städtebauliche Gestaltung und Entwicklung der Stadt Neuss
≠ ein an die vom Hochwasser betroffenen Industrie zu gewährendes Darlehen. Stadtverordnetenversammlung ist mit der Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für
≠ soll übernimmt. Sollte die städtische Sparkasse auch das bereits von der Stadt hergegebene Darlehen von 40000 M auf ihre Rechnung übernehmen, so wird die selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt auch für diesen Betrag übernommen.
≠ zusammen 7 720 000 M Für die Erweiterung des Erftkanals (vergl. Pos. 1) ist bereits ein langfristiges Darlehen bei der Landesbank der Rheinprovinz aufgenommen in Höhe von 230 000 "
≠ Für die Zukunft soll bei Neueinstellungen und Beförderungen die Besoldungsordnung im Sinne der Genehmigungsverfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten und der Entscheidung des Provinzialrates gehandhabt werden.
Zu Beginn der Sitzung teilte der Fraktionsführer der kommunistischen FraktionArenbrust mit, daß die Stadtverordneten Andreas Brose, Johann Dicken und Josef Schmitz aus der kommunistischen Partei ausgeschlossen wurden und nicht mehr als Angehörige der kommunistischen Stadtverordnetenfraktion zu betrachten seien. Er bitte eine entsprechende Umbesetzung der Kommissionen vornehmen zu wollen. Der Vorsitzende versprach Besprechung in der Finanzdeputationssitzung.
≠ (Text auf Seite 181 = b)
≠ (Text Unterpunkt b siehe Bild 178) b) Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Kanalstraße von Erftstraße bis Kaiser Friedrichstraße.
Zu Beginn dieser ersten Sitzung im neuen Jahre begrüßt der Vorsitzende die Erschienenen und gibt mit den besten Wünschen für die Stadtverordneten der Hoffnung Ausdruck, daß alle Beschlüsse der Stadtverordneten - Versammlung zum Wohle der Stadt Neuss ausschlagen möchten.
Sodann beantwortet die Verwaltung eine Anfrage des Stadtverordneten Thomae über den Verbleib des Arbeitsamtes in Neuss.
Zu Anfang der Sitzung äußerte der Vorsitzende sich über den Bau der Städtebahn Neuss - Rheydt. Seine Ausführungen gipfelten in der Betonung, daß Neuss nach wie vor zu dem Projekt stehe.
2. Etatsausgleich 1928.
Nach der Etatsberatung durch die Stadtverordnetenversammlung verbleibt noch ein ungedeckter Betrag von 211 000 M.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag an erster Stelle durch Einnahme aus der zu erwartenden Neuregelung des Polizeikostengesetzes zu decken. Sofern diese Annahme nicht zutreffen sollte, ist der Etatsausgleich durch Sonderabgabe der städtischen werbenden Betriebe (Finanzetat) herbeizuführen.
Zu Beginn der Sitzung richtete der Stadtverordnete Thomae an die Verwaltung die Frage, wieweit die beabsichtige Staffelung des Lichtpreises für Gewerbetreibende gediehen sei. Verwaltung teilt mit, daß die erforderlichen Erhebungen im Gange seien und das Ergebnis jedenfalls noch vor Einsetzen des erhöhten Lichtverbrauchs zu der beabsichtigten Staffelung führen werde.
Die Zusammenberufung hat unter Beachtung der Vorschriften in den §§ 37 und 38 der Städteordnung stattgefunden, jedoch wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der zur Beratung gestellten Gegenstände von der für die Zusammenberufung der Stadtverordneten - Versammlung vorgeschriebenen Frist von 2 freien Tagen Abstand genommen. Die Stadtverordneten - Versammlung erkennt die Dringlichkeit der Beratungsgegenstände an und hat gegen die Form der Zusammenberufung keine Bedenken.
Zu Beginn der Sitzung gedachte der Vorsitzende in ehrenden Ausführungen des jüngst verstorbenen Stadtverordneten Theodor Ruytenvon der Zentrumspartei. Die Versammlung ehrte den Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.
Oberbürgermeister Hüpper eröffnet die Sitzung mit herzlichen Wünschen zum Jahreswechsel. Wenn weiter im Stadtverordnetenkreis Sachlichkeit obwaltet, werden wir weiter fruchtbare Arbeit leisten können.
21. Verkauf von Grundstücken.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt den Verkauf der auf dem vorliegenden Plan blau umränderten Fläche an der Danzigerstraße in der Größe von etwa 270 ar an das Rhein. Westf. Elektrizitätswerkin Essen zwecks Errichtung einer Transformatoren- und Schaltanlage zum Kaufpreise von 6 R. M für 1 qm. Die Stadt soll die notwendigen Sicherungen treffen, daß das Grundstück später nicht ohne Genehmigung der Stadt durch Dritte für andere Zwecke in Anspruch genommen wird.
Sodann beschließt Stadtverordnetenversammlung den Verkauf: a) einer Baustelle mit einer Front von 12,50 m an der Kaarsterstraßean Jakob Orths in Neuss zum Kaufpreise von 250 R. M für den lfdm Straßenfront,
b) einer Baustelle mit einer Front von 12,50 m an der Kaarsterstraße an Erich Roszak in Neuss zum Kaufpreise von 250 R. M für den lfd. Straßenfront,
c) der Baustelle Ecke Gladbacher- und Vogelsangstraßean Matthias Finck in Neuss zum Kaufpreise von 500 R. M.
Außerdem erklärt Versammlung sich mit der Abtretung der aus der städtischen Parzelle Gemeinde Flur A N° 129 in die Martinstraße fallenden Fläche in der Größe von einigen qm gegen eine Entschädigung von 0,25 R.M für 1 qm einverstanden.
Ein Antrag der Deutschen Volkspartei auf Einbeziehung der bei der städtischen Ring- und Hafenbahn beschäftigten Angestellten und Arbeiter in die Kältezulage sowie der Antrag derselben Fraktion auf Umzäunung des Schulplatzes an der evangelischen Schule an der Büttgerstraße wird zur Beratung an die zuständige Kommission verwiesen.
Nach der Eröffnung der Sitzung sprach Oberbürgermeister Hüpper dem Stadtverordneten Weimar, der sein Mandat niedergelegt hat, den Dank für seine Tätigkeit aus.
Zu Beginn der Sitzung gedachte der Vorsitzende in ehrenden Ausführungen des schwer erkrankten Ehrenbürgers und Beigeordneten Wilhelm Thywissen. Er gab dem Wunsche Ausdruck, daß eine baldige Besserung eintreten und ihm noch viele Jahre in Gesundheit und Frische beschieden sein möchten. Sodann gedachte er in warmherzigen Worten des verstorbenen früheren Stadtverordneten Hubert Nabben. Die Versammlung ehrte den Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.
Zu Beginn der Sitzung nahm der Vorsitzende nochmals Gelegenheit, in einem herzlich gehaltenen Nachruf der beiden verstorbenen verdienstvollen Neußer Persönlichkeiten, des Ehrenbürgers und Beigeordneten Wilhelm Thywissen und des Stadtverordneten, SparkassendirektorsJosef Fischer zu gedenken. Die Verdienste dieser beiden Männer um die Stadt Neuss würden unvergeßlich bleiben.
Oberbürgermeister Hüpper ging dann kurz auf die Eingemeindungsverhandlungen ein. Erfreulich sei es vor allem, daß auch die Erftkanalmündung nach Neuss komme. Es sei klar, daß die Verhältnisse von 1926 heute nicht mehr die Grundlage für die künftigen Verhandlungen mit Düsseldorf bezgl. der Hafengemeinschaft bilden könnten. Auch im Innenministerium habe man betont, daß die Gemeinschaft nicht in der Form einer bürgerlichen Gesellschaft durchgeführt werden könne, sondern in der Form eines Zweckverbandes nach öffentlichem Recht. Anschließend sprach der Vorsitzende allen Parteien der Stadtverordnetenversammlung den Dank dafür aus, daß sie sich geschlossen hinter die Verwaltung gestellt hätten, ein Verhalten, daß er auch für die Zukunft erhoffe. Wenn man sich in Grimlinghausen gegen die Eingemeindung nach Neuss ausgesprochen habe,
so müsse man in Neuss dafür Verständnis haben. Trotzdem begrüße er schon jetzt die künftigen Mitbürger und heiße sie herzlich willkommen.
Sodann gab der Vorsitzende den beabsichtigten Verlauf der diesjährigen Verfassungsfeier bekannt. Als Redner sei der Reichskanzler a. D. Dr. Marx gewonnen.
Zu Beginn der Sitzung berichtete der Vorsitzende darüber, daß die Automobilfirma Ford aus Amerika beabsichtige, sich am Rhein niederzulassen und daß seit einigen Monaten zwischen der Stadt Neuss und der Firma Verhandlungen schwebten, über deren Ausgang er allerdings noch nichts voraussagen könne. Bedauerlich sei, daß ein Teil der Presse durch unangebrachte Veröffentlichungen die Verhandlungen sehr erschwerten. Sodann ging der Vorsitzende auf die Brückenangelegenheit ein und berichtete eingehend, warum die Stadt Neuss s. Zt. zur vorübergehenden Einstellung der Arbeiten gekommen sei. G. ? Auch hier habe die Presse zum Teil Nachrichten gebracht, die nicht den Tatsachen entsprächen. Weiter gibt der Vorsitzende die Einladung des OberstudiendirektorsWiggervon der städtischen Oberrealschule zur Feier des 25 jährigen Bestehens bekannt.
9. Übernahme einer Grundfläche als Entschädigung für Uferbefestigungskosten.
Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die auf dem vorliegenden Plan rot und grün angelegten Flächen in der Gesamtgröße von etwa 6154 qm von der Handels - A. G. für Industriebedarfin Düsseldorf (früher Kapp & Grünewald A. G.) an die Stadt Neuss als Abgeltung der städtischen Forderung auf Erstattung der Uferbefestigungskosten abgetreten wird.
10. Ankauf von Grundstücken.
Stadtverordnetenversammlung beschließt Ankauf der zur Erbreiterung der Rampedes Hammfeldweges erforderlichen Fläche aus dem Grundstück des Geheimen Legations RatesDr. Anderheiden Flur P Parzelle N° 460/131 zum Preise von 2,- M pro qm.
11. Verkauf von Grundstücken.
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die auf dem vorliegenden Plan gekennzeichnete Fläche mit einer Front von 18 m an der Kaarsterstraßeneben dem Furtherhof an die Neußer Baugenossenschaft für Handwerk und Ge- werbe e. G. m. b. H Neuss oder an zwei von der Genossenschaft zu benennende Interessenten zum Kaufpreise von 325 M für den lfdm. Straßenfront, im übrigen unter den von der Verwaltung aufzustellenden Bedingungen zu verkaufen. Außerdem beschließt Versammlung, das Eckgrundstück an der Provinzialstraßeneben Welteran Karl Brendel in Neuss zum Kaufpreise von 200 R. M für den lfdm Straßenfront an der Provinzialstraße zu verkaufen.
12. Verpachtungen.
Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß in den mit dem verstorbenen Gutspächter Matthias Berger abgeschlossenen Pachtvertrage über Gut Selikum die Geschwister Bergerauf Gut Selikum als Pächter eintreten.
Zu Beginn der ersten Sitzung der neugewählten Stadtverordneten gedachte der Vorsitzende mit ehrenden Dankesworten der Tätigkeit des alten Kollegiums. Besonderen Dank sagte er den Herrn, die in das neue Kollegium nicht mehr als Stadtverordnete zurückgekehrt sind unter besonderer Hervorhebung der beiden langjährigen und verdienstvollen Herren Grunau und Kreutzer. Sodann gab der Vorsitzende einen chronologischen Überblick über die Tätigkeit des nunmehr abgetretenen Stadtverordnetenkollegiums. Bei der Begrüßung der neuen Stadtverordneten, von denen er die Abgeordneten aus den neuangegliederten Gebieten Grimlinghausen, Uedesheim und Weckhoven, die Herren Brabender, Rodewig und Heesen besonders erwähnte, beglückwünschte er die beiden Stadtverordneten Thomae und Thywissen zu ihrer Wiedergenesung nach überstandener schwerer Erkrankung.
Die Zusammenberufung hat unter Beachtung der Vorschriften in den §§ 37 und 38 der Städteordnung stattgefunden, jedoch wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der zur Beratung gestellten Gegenstände von der für die Zusammenberufung der Stadtverordnetenversammlung vorgeschriebenen Frist von 2 freien Tagen Abstand genommen. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Dringlichkeit der Beratungsgegenstände an und hat gegen die Form der Zusammenberufung keine Bedenken.
Zu Beginn der Sitzung entspann sich eine sehr ausgedehnte Geschäftsordnungsdebatte, in deren Verlauf die kommunistische Fraktion durch ihre Sprecher
1. Vorwegnahme des Punktes betr. "Handhabung der Geschäftsordnung" (Stadtverordneten Arenbrust),
2. Beseitigung des polizeilichen Schutzes und der Absperrmaßnahmen (Stadtverordneter Arenbrust),
3. "Winterhilfsmaßnahmen" (Frau Stadtv. Ross),
4. Vertagung der ganzen Tagesordnung und Ersetzung durch
einen Punkt "Hilfsmaßnahmen für die erwerbslosen Notstandsarbeiter" (Stadtverordneter Kessel) beantragte, die aber keine Mehrheit fanden. Die Stadtverordneten Kessel und Düllgen erhielten je 2 Ordnungsrufe.
Zu Beginn der Sitzung entspann sich aus Anlaß der kommmunistischen Anfrage, weshalb ihr Antrag betr. Unterstützung der Erwerbslosen nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden sei, eine lebhafte Geschäftsordnungsdebatte. In dem Verlauf dieser Geschäftsordnungsdebatte und der weiteren Sitzung erhielt der Stadtverordnete Natzberg 2 Ordnungsrufe und die Stadtverordneten Düllgen und Eggerath je 1 Ordnungsruf.
Stadtverordneter Voss von der Wirtschaftspartei wünscht Aufklärung über den Vorwurf der Unanständigkeit der Wirtschaftspartei durch den Vorsitzenden in der letzten Stadtverordnetensitzung. Der Vorsitzende gibt eine entsprechende Erklärung ab und nimmt dann den gemachten Vorwurf zurück.
6. Darlehnsaufnahme.
Die Landesbank der Rheinprovinz gewährt der Stadt Neuss aus Mitteln der kommunalen Konsolidierungsaktion zur Abdeckung kurzfristiger Kredite ein langfristiges Darlehen von 250 000 M in Gemäßheit des an die rhein. Kommunen und Kommunalverbände ergangenen Landesbank-Rundschreibens vom 23.11.1929. Das Darlehen wird auf Feingoldbasis gegeben zu 8 % Zinsen p.a. 1/4 % lfd. jährl. Verwaltungskostenbeitrag, Barauszahlung 93 %, Tilgungssatz 1 1/2 %; im übrigen gelten die Bedingungen des Darlehnsvertrages.
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Darlehnsgeschäft zu und spricht dabei den Wunsch aus, mit diesem langfristigen Darlehen nicht kurzfristige Kredite der Landesbank, sondern solche von Privatbanken abzudecken.
10. Änderung der Vergnügungssteuer-Ordnung.
Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden
zur Vergnügungssteuer-Ordnung der Stadt Neuss vom 17.4.28
Auf Grund des § 14 des Finanzausgleichsgesetzes, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.4.1926 (R.G.B. I. S. 203), der Reichsratsbestimmungen über die Vergnügungssteuer, in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.6.1926 (R.G.Bl. I. S. 262), der §§ 15, 18 und 82 des Kommunalabgabegesetzes vom 14.7.1893, in der Fassung des Gesetzes vom 26.8.1921 (G.S. S. 495 ) und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.5.1930 wird folgender I. Nachtrag zur Ver gnügungssteuer-Ordnung der Stadt-Neuss erlassen:
Im § 15, Ziffer 1 der Ordnung werden die Worte: (§ 3. Absatz 1, 2 b gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: " wenn es sich um Vorführung von Bildstreifen handelt"
Im § 18, Ziffer 1 werden die Worte: "Für Musikverträge von nicht mehr als 3 Mitwirkenden" gestrichen und wie folgt ersetzt: "Für Konzerte und Unterhaltungsabende, wenn damit kein Tanz verbunden ist, sowie für Musikvorträge".
Außerdem werden bei § 18, Ziffer 1 folgende Sätze hinzugefügt: "Dauern die Konzerte, Unterhaltungsabende oder Musikvorträge länger als 2 Uhr nachts, dann muß der doppelte Steuersatz gezahlt werden. Wenn Eintrittsgeld erhoben wird, dann erfolgt die Besteuerung nach § 3 in Verbindung mit § 8.
Im § 19, Ziffer 1, Satz1 wird das Wort: " Konzerte" gestrichen. Außerdem wird in Ziffer 5 der Wortlaut: " 10, 20, 30, 40, 60, 80 und für jede weiteren angefangenen 50 qm 20,- M mehr " wie folgt ersetzt: 5, 10, 15, 20, 30, 40 und für jede weitere angefangenen 50 qm 10,- M mehr.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Beschlußfassung in Kraft. Neuss, den 1930 der Oberbürgermeister In Vertretung:
Zu Beginn der Sitzung würdigte der Vorsitzende die Bedeutung des Tages, der dem Rheinlande endlich die Befreiung bringe. Die Befreiung des Rheinlandes werde dazu beitragen, den Glauben an Deutschlands Zukunft zu festigen.
Sodann machte der Vorsitzende die Mitteilung, daß Herr Heinrich Groove infolge seines Austritts aus der örtlichen Zentrums-Orgarnisation seine Mandate in der Finanzdeputation und in der städtischen Betriebsdeputation zur Verfügung gestellt hat. Der Vorsitzende dankte für die uneigennützige Tätigkeit des Herrn Groove, besonders für seine Tätigkeit in der Betriebsdeputation.
Der Regierungs-Präsident übernimmt den Vorsitz und führt den Oberbürgermeister unter Hinweis auf die Urkunde des Preußischen Staatsministeriumsvom 18. Juni 1930, wonach seine Wahl als Bürgermeister mit der Amtsbezeichnung als Oberbürgermeister für die gesetzliche Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt worden ist, in sein neues Amt ein. Der Regierungs-Präsident würdigte die Verdienste des Vorgängers Oberbürgermeister Hüpper um Förderung der Neußer Wirtschaft und Kultur und erklärte davon überzeugt zu sein, daß Oberbürgermeister Henrichs das besonders in der heutigen Zeit so schwere Amt in vorbildlicher Pflichttreue und tatkräftiger Arbeitsfreude ausüben werde. Dafür bürgen seine bisherigen, anerkannten Verdienste, vor allem seine Tätigkeit in seinem bisherigen Wirkungskreise. Er wünsche, daß die Tätigkeit des Oberbürgermeisters Henrichs für die Stadt Neuss von reichstem Segen begleitet sein möge.
Oberbürgermeister Henrichs dankte dem RegierungsPräsidenten als Vertreter der Preußischen Staatsregierung dafür, daß er die Einführung persönlich übernom-
men habe. Er dankte der Stadtverordnetenversammlung für das Vertrauen, das ihm durch die Wahl fast aller Parteien entgegengebracht worden sei und gab der Hoffnung und dem Bestreben Ausdruck, das in ihn gesetzte Vertrauen in Zukunft zu rechtfertigen. Er versprach unparteiische Geschäftsführung und bekundete den festen Vorsatz, sich als Richtschnur seines Handelns nur die Förderung der Wohlfahrt der gesamten Bürger, des Gesamtwohles der Stadt Neuss zu nehmen. Er bittet Beigeordnete und Stdtverordnete um Vertrauen und Unterstützung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende der Opfer des Koblenzer Unglücks, die mitten aus der Freude der Befreiungsfeier gerissen wurden, der Bergarbeiterdes Neuroder Gebietes, die den Tod im tiefen Schacht gefunden und der tausenden Toten des Erdbebengebietes in Italien. Die Versammlung erhob sich zum ehrenden Andenken von den Sitzen.
Auf Anfrage der Kommunisten über Zahlung von Bezügen an Oberbürgermeister Hüpper und die Beigeordneten erklärte der Vorsitzende unter Zustimmung der Mehrheit, daß Personalangelegenheiten in geheimer Sitzung beraten werden müßten. Im Verlauf dieser Debatte erhielt Stadtverordneter Eggerath 2 mal einen Ordnungsruf.
Bei Beratung über Punkt 8 der Tagesordnung wurde der Stadtverordnete Düllgen, nachdem er vergeblich dreimal zur Sache und dreimal zur Ordnung gerufen war, und der Aufforderung des Vorsitzenden, den Sitzungssaal zu verlassen, nicht Folge leistete, zwangsweise aus dem Saale entfernt.
Die Bezüge der Beigeordneten sollen - ohne die nach den Sätzen der Besoldungsordnung zu zahlenden Kinderzulagen - entsprechend der Festsetzung durch den Provinzialratab 1.8. des Jahres betragen: a) Beigeordneter Dr. von Hansemann Grundgehalt 13 000 M Wohnungsgeld 1 728 " Aufwandsentschädigung 800 " ________ 15 528 " b) für " Thielemann & Goertz Grundgehalt 12 600 " Wohnungsgeld 1 728 " ________ 14 328 "
Die Beigeordneten und der Oberbürgermeister sollen eine Pauschale erhalten im Betrage von monatlich 225,- M, die als Reisekostenpauschale für Dienstreisen innerhalb des Rheinlandes, beim Oberbürgermeister auch als teilweiser Ersatz der Kosten der Einrichtung der Dienstwohnung gewährt wird.
Der Beschluß soll 5 Jahre Gültigkeit haben. Stadtverordnetenversammlung behält sich jedoch jederzeit die Abänderung des Beschlusses vor, insbesondere bei Gehaltsneufestsetzung und wenn die finanzielle Lage der Stadt nach ihrem Urteil eine solche erheischt.
Zu Beginn der Sitzung würdigte der Vorsitzende die Verdienste des bisherigen Stadtverordneten Römmer, der sein Amt infolge Austritts aus der Deutschnationalen Volkspartei niedergelegt habe.
Ferner beschließt Stadtverordnetenversammlung, daß die Stadt dem RendantenAlbert Schmitten und Miteigentümer gegenüber die Bürgschaft übernimmt für die etwa 1280 M jährlich betragende Pacht des etwa 16 Morgen großen, am Weißenbergerweg liegenden Grundstückes, das der Kleingartenbauverein Nordstadt von Schmitten und Miteigentümer gegenüber die gepachtet hat.
Zu Beginn der Sitzung widmete der Vorsitzende den verunglücktenVerunglückten Bergleuten von Alsdorf und Grube Maybach Worte herzlichen Gedenkens. Er gab bekannt, daß er an den Landrat des Kreises Aachen und an den Bürgermeister von Alsdorf Beileidstelegramme gesandt hat und eine geldliche Unterstützung von 1000 M zugesichert habe.
Die Stadtverordneten Arenbrust und Eggerath bemängelten die polizeiliche Absperrung des Marktplatzes während der Stadtverordnetensitzung und wünschten Entfernung der Polizei. Der Vorsitzende beantwortete diese Anregung mit dem Hinweis darauf, daß die Polizei nicht der Stadtverordnetenversammlung unterstehe.
Die Zusammenberufung hat unter Beachtung der Vorschriften in den §§ 37 und 38 der Städteverordnung stattgefunden, jedoch wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der zur Bewertung gestellten Gegenstände von der für die Zusammenberufung der Stadtverordnetenversammlung vorgeschriebenen Frist von 2 freien Tagen Abstand genommen. Die Stadtverordneten- Versammlung erkennt die Dringlichkeit der Beratungsgegenstände an und hat gegen die Form der Zusammenberufung keine Bedenken.
Zu Beginn der Sitzung würdigte der Vorsitzende die Verdienste des bisherigen Stadtverordneten Lonnes, der sein Amt infolge gesundheitlicher Überlastung niedergelegt habe.
d) Die von der Landgemeinde Hoisten für die Gemeindewohnungsbauten in Neuss-Weckhoven aufgenommenen Darlehen in der Gesamthöhe von 60500,-
Verkauf.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer Baustelle von etwa 6 m Breite und ca. 30 m Tiefe aus dem städtischen Grundstück Flur F Parzelle N° 4533/371 an der Zeppelinstraße zum Preise von 200 M für den laufenden Meter unter den üblichen Bedingungen an den KriegsbeschädigtenHubert Lindlau.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer etwa 8 1/2 m breiten und etwa 70 m tiefen Baustelle aus dem städtischen Grundstück an der Zeppelinstraße (Parzelle Flur F N° 4533/371) an den StadtingenieurHeinrich Rademacher zum Preise von 250 M für den laufenden Frontmeter unter den üblichen Bedingungen.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer etwa 8,60 m breiten Baustelle an der Further Straßeneben Conrads aus dem städtischen Grundstücke Flur B Parzelle N°3608/306 an den KriegsinvalidenErnst Illgner unter den üblichen Bedingungen zum Preise von 600 M für den laufenden Meter.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf von 3 Baustellen aus dem städtischen Grundstücke Flur B Parzelle N° 3650/438 an der Marienstraße nach Maßgabe des beiliegenden Teilungsentwurfes. Ankäufer sind: Adam Stärk, Frau Wwe. Nelleskamp und Josef Kausen. Die Kaufpreise betragen 350 M bezw. 360 und 370 M für die laufenden Frontmeter entsprechend der zunehmenden Größe
des Gartenlandes. Im übrigen gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer etwa 9 m breiten Baustelle aus dem städtischen Grundstücke Flur 13 B N° 369/135 und zwar anschließend an die Nachbarparzelle N° 136 an den Bäcker Paul Olbrich unter den üblichen Bedingungen und zum Preise von 200 M für den Frontmeter.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer etwa 9 m breiten und ca. 40 m tiefen Baustelle aus dem Sportplatzgrundstücke an der Provinzialstraße Parzelle Flur 4 K 1236/253 gegenüber der Einmündung der Marienburgerstraßean den MetzgermeisterHeinrich Effen. Es gelten die üblichen Kaufbedingungen bei einem Kaufpreise von 300 M für den laufenden Frontmeter.
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verkauf einer etwa 14 m breiten und ca. 50 m tiefen Baustelle aus dem städtischen Grundstück Flur B N° 3572/406, 1258/408 anschließend an die geplanten drei Neubauten der Ansiedlungsgenossenschaft für Kriegsbeschädigte unter den üblichen Bedingungen zum Preise von 200 M für den Frontmeter. Ankäufer ist FabrikmeisterHubert Kruchen.
Tausch.
Stadtverordnetenversammlung ist mit der Durchführung eines Grundstückstausches zwecks Herstellung einer rechtwinkligen Baugrenze an den Grundstücken der Erben Jägers (Parzelle 2507/442) und der Stadt (Parzelle 3650/438 Flur B), gelegen an der Marienstraße, nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen einverstanden.