Stadtverordneten-Versammlung beschließt: Der Tarif für die Werft- und Hafenanlagen erhält unter A. Werftgeld Ziffer 4 folgende Fassung: "Gütern, die zu Wasser ankommen, aber nach den Schiffspapieren für einen anderen Hafen bestimmt sind, und innerhalb 14 Tagen wieder zu Schiff an den im ursprünglichen Schiffspapier angegebenen Bestimmungshafen verladen werden, nur einmal die Sätze A I a - g. Unter Tarifstelle A 1f (Werftgeld) hinter den Worten "Rohnaphta in Tankschiffen" ist ein x einzufügen und am Schlusse der Tarifstelle folgende Anmerkung aufzunehmen: x Unter Rohnaphta ist das Rohprodukt ohne jede Verarbeitung zu verstehen.