Band 75: Eintrag vom  8. April 1930 (Nr. 1151)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
25. Annahme von Vergleichen.

Stadtverordnetenversammlung stimmt folgenden Vergleichen zu: 1) Die Stadt Neuss zahlt an die Sparkasse Schweinitzin Herzberg zur Abgeltung ihrer sämtlichen Ansprüche gegen

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die Stadt Neuss an Hauptsumme, Zinsen und sonstigen Nebenforderungen den Betrag von 15 000 R.M, spätestens am 15. Januar 1931.

2) In der Aufwertungssache des Missionshauses Steyl ./. Stadt Neuss beschließt Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Vergleichsvorschlages des Missionshauses Steyl auf sofortige Zahlung von 22500 M.

3) sie ist damit einverstanden, daß die Stadt dem Liquidationsvergleich der Firma Gebr. Derendorf, o.H. in Neuss beitritt, der wie folgt lautet: Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vergleich der Firma Gebr. Derendorf, Sauerkrautfabrik Neuss mit deren Gläubigern zu. Die Zustimmung gilt sowohl für den außergerichtlichen Vergleich wie für ein gerichtliches Verfahren unter der Voraussetzung, daß die Verwandten der Schuldner auf ihre Beteiligung an der Vergleichsquote hinsichtlich ihrer Forderungen von 20000 M verzichten.

Der Vergleich geht dahin: Die vorhandene Vermögensmasse wird auf den Treuhänder Dr. Albert Peren zu Neuss übertragen und von diesem unter Mitwirkung des in der Gläubigerversammlung vom 17.12. gewählten Gläubigerausschusses liquidirt. Der Erlös der Liquidation, Satzbau im Original ?wird den nach Bezahlung der Massekosten, Masseschulden, aussonderungs- und absonderungsberechtigten Ansprüche sowie der bevorrechtigten Forderungen Satzbau im Original ?verbleibt ?, wird an die nichtbevorrechtigten Vergleichsgläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen verteilt. Diese Verteilung muß so vorgenommen werden, wie es die Verteilung der Masse gestattet.

Nach restloser Erledigung der Liquidation erklären sich die Gläubiger hinsichtlich ihrer Ansprüche für befriedigt und verzichten Nur\u003a zugunstenzu zugunsten der Firma Gebrüder Derendorf bezw. deren Inhaber auf ihren Ausfall.