Der Antrag wird abgelehnt, dagegen folgendes beschlossen:
An ordentliche und stellvertretende Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung, der Deputationen und Kommissionen dürfen entgeltliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen, die in den Geschäftsbereich der betr. Deputationen und Kommissionen fallen, weder freihändig noch auf dem Wege der Submission vergeben werden. Das Verbot gilt auch für Ehegatten der betr. Personen und für Verwandte oder Verschwägerte im zweiten Grad, ferner für Rechtspersönlichkeiten des bürgerlichen Rechts, die von den betr. Mitgliedern gesetzlich oder kraft Vollmacht vertreten werden.