Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Zahl der Erwerbslosen, die bei der Erwerbslosenfürsorge ausscheiden und beim Wohlfahrtsamt in Fürsorge genommen werden müßten und erklärt sich zu deren Versorgung mit folgenden Maßnahmen einverstanden:
1.) Anschließend an die Fertigstellung der durch Stadtverordnetenbeschluß vom 9.6.1925 beschlossenen Notstandsarbeiten auf dem Nixhütterweg werden Notstandsarbeiten am Schachtloch bei Severin aufgenommen. die 41750 qm betragende Flächengröße des Schachtloches wird zwecks Grundwasserfreilegung mit ca. 50 cm Boden angeschüttet wodurch 22 000 cbm Boden bewegt werden mussen, die teilweise aus den anliegenden Grundstücken von Severin und dem St. Josefskloster unter den vereinbarten Bedingungen entnommen werden können.
Zur Durchführung dieser Notstandsarbeiten (wobei wie bei dem Nixhütterweg, zur Entlastung des Wohlfahrtsetats lediglich ausgesteuerte Erwerbslose zu beschäftigen sind) wird ein Kredit von 44 000 M (22 000 cbm à 2-, M = 44 000 M) zur Verfügung gestellt. Deckung aus dem Etat der Finanzverwaltung Titel I, 13 evtl. später durch Anleihe.
2.) Den in Fürsorge des Wohlfahrtsamtes übernommenen ausgesteuerten Erwerbslosen, soweit sie sich in hilfsbedürftiger Lage befinden und nicht in Notstandsarbeiten untergebracht sind, wird die tarifmäßige Wohlfahrtsunterstützung gewährt.
Die dadurch notwendige Krediterhöhung beim Wohlfahrtsetat wird beschlossen.