Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ortssatzung über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen für das Rechnungsjahr 1925. Im § 4 wird "etwa 50 %"
durch "bis zu 50 %" ersetzt. 4. Ordnung (folgt Wortlaut) cfr. Sammelband 196 - 198