Stadtverordnetenversammlung ist grundsätzlich mit der Eröffnung der Viehmärkte einverstanden und bewilligt die hierfür erforderlichen Instand- setzungskosten bis zur Höhe des vom Reich hierfür anerkannten Betrages. Endgültige Entscheidung über den Umfang der Instandsetzungsarbeiten und die Höhe der aufzuwendenden Kosten bleibt der Beschlußfassung durch der E