a) die Müllabfuhr im Rechnungsjahre 1925 erstrecken soll. Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausführung des Ortsstatuts betr. die Errichtung einer städtischen Abfuhranstalt pp. vom 25. März 1924, daß sich die Müllabfuhr im Rechnungs- jahr 1925 weiterhin auf die zuletzt durch Stadtverordneten- beschluß vom 25. März 1924 festgesetzten Straßen und Plätze erstrecken soll.
b) die städtische Straßenreinigung im Rechnungsjahre 1925 er- strecken soll Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausführung des § 2 des Ortsstatuts betreffend die Übernahme der Straßenreinigung auf die Stadt pp. vom 25. März 1924, daß sich die Straßenreini- gung auf die durch Stadtverordnetenbeschluß vom 23. Januar 1923 festgesetzten Straßen und Plätze erstrecken soll.