Stadtverordneten - Versammlung beschließt grundsätzlich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung gelegentlich der Etatsberatung die Schaffung eines Fonds von 300 000 M für größere Straßenregulierungen.
Diesem Fonds sind die auf Grund des § 9 des Kommunalen AbgabenGesetzes aufkommenden Anliegerbeiträge zuzuführen. Der Betrag von 300 000 M ist durch Aufnahme einer neuen mit 2 10 % zu tilgenden Anleihe zu beschaffen.