Stadtverordneten - Versammlung beschließt: a) das Schulgeld für die an dem Pflichtunterrichtan den Berufsschulenfreiwillig teilnehmenden Schüler und Schülerinnen wird, soweit sie an dem Vollunterricht der Pflichtschüler teilnehmen auf 6,- M für das Jahr für Gemeindeangehörige, auf 9,- M für das Jahr für auswärtige Schüler bemessen und auf einen entsprechenden Teil des Betrages, sofern sie den Unterricht nur teilweise nehmen.
b) das Schulgeld für die an dem freiwilligen Unterricht
[Nächste Seite]teilnehmenden Schüler und Schülerinnen beträgt 10,- M für jede Fachklasse und für das Jahr. Auswärtige Schüler zahlen 15,- M für jede Fachklasse und für das Jahr.
c) das Schulgeld wird in halbjährlichen Raten erhoben. d) Abgänge werden nach Ablauf des Halbjahres berücksichtigt.