Band 75: Eintrag vom  17. Mai 1927 (Nr. 503)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Schulgeldfestsetzung.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt: a) das Schulgeld für die an dem Pflichtunterrichtan den Berufsschulenfreiwillig teilnehmenden Schüler und Schülerinnen wird, soweit sie an dem Vollunterricht der Pflichtschüler teilnehmen auf 6,- M für das Jahr für Gemeindeangehörige, auf 9,- M für das Jahr für auswärtige Schüler bemessen und auf einen entsprechenden Teil des Betrages, sofern sie den Unterricht nur teilweise nehmen.

b) das Schulgeld für die an dem freiwilligen Unterricht

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teilnehmenden Schüler und Schülerinnen beträgt 10,- M für jede Fachklasse und für das Jahr. Auswärtige Schüler zahlen 15,- M für jede Fachklasse und für das Jahr.

c) das Schulgeld wird in halbjährlichen Raten erhoben. d) Abgänge werden nach Ablauf des Halbjahres berücksichtigt.